AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferrometa Service GmbH

Stand: 01.06.2011

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Ferrometa Service GmbH (im folgenden: FS) und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Die Annahme der Ware bedeutet in jedem Fall die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Kunde.

Alle Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn,es wurde durch FS ausdrücklich zugestimmt.

2. Auftragsabschluss

Angebote der FS sind freibleibend und ohne Verbindlichkeit und werden bei Auftragsabschluss an den jeweiligen Tageskurs des Metalls angepasst. Die Preise verstehen sich exklusive der geltenden Mehrwertsteuer und frei Haus, soweit keine anderen Angaben gemacht werden.

3. Lieferzeit/-mengen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die FS die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von FS oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der FS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen FS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird FS von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche her herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich FS nur berufen, wenn er den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

FS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist FS berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

Mengen- und Gewichtsangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind als annähernd zu betrachten und berechtigen je nach Auftragsmenge zu folgenden Mehr- oder Mindermengen: Bis 1000 kg 20%, über 1000 kg 10%. Die Mehr- oder Mindermengen bestimmen sich nach der jeweils gültigen DIN-Norm; ansonsten gelten die handelsüblich zulässigen Abweichungen.

4. Zahlungsbedingungen

Als Zahlungsbedingungen gelten 30 Tage rein netto, ab Fakturadatum, es sei denn, es wurden bei der Auftragsannahme andere Bedingungen vereinbart. Bei Erstauftrag gilt Vorauskasse, falls nicht anders vereinbart. Wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht zustande kommen, ist das Geschäft annulliert. Ab dem 1. Tag in Verzug können dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über Basis auf den Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt werden. Sie sind dann niedriger, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch FS ist zulässig.

FS ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunde über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist FS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn FS über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

5. Verpackung

Für Mehrweggebinde o.ä. erfolgt eine Belastung, sofern diese nicht innerhalb 40 Tagen in wieder gebrauchsfähigem Zustand kostenlos an das Lieferwerk zurückgesandt werden.

6. Versand

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der FS verlassen hat.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beanstandungen die im Zusammenhang mit dem Transport der Ware stehen sind vom Käufer bei Entgegennahme der Ware unverzüglich an den Frachtführer zu richten. Die Ware ist sofort nach Erhalt zu prüfen und Reklamationen innerhalb 10 Tagen bei FS anzuzeigen. Rücksendungen werden nur nach vorherigen schriftlicher Übereinkunft angenommen.

7. Gewährleistung

Mängel infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung bzw. Be- oder Verarbeitung, übermäßiger Beanspruchung des Liefergegenstandes durch den Besteller sowie in Folge anderer Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Lieferanten. Gewährleistungsansprüche gegen FS stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum der FS.

Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für FS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für FS. Erlischt das (Mit-)- Eigentum von FS durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf FS übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum des FS unentgeltlich. Ware, an der FS (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an FS ab. FS ermächtigt ihn widerruflich, die an FS abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der FS hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit FS seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, FS die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist FS berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch FS liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

9. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

FS behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.

10. Allgemeines

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Gerichtsstand für alle Angelegenheiten ist Chemnitz.

 

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